Sind sie bereit, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen?

 

Müssen Sie in der nächsten Zeit mit einem Eintrag ins Führungszeugnis wegen eines laufenden Ermittlungsverfahrens oder Strafverfahrens rechnen?

 

Begründung:

 

Die Frage wird oft gestellt, um die direkte und sehr peinliche Frage nach Straftaten oder laufenden Strafverfahren zu vermeiden.

Wenn deine Straftaten, im Zentralregister gelöscht sind und nicht mehr in deinem Führungszeugnis erscheinen, darfst du diese auch verschweigen, soweit sie für den Beruf unwichtig sind.

 

Beispielantworten: