Sind
sie bereit, ein polizeiliches Führungszeugnis vorzulegen?
Müssen
Sie in der nächsten Zeit mit einem Eintrag ins Führungszeugnis wegen eines
laufenden Ermittlungsverfahrens oder Strafverfahrens rechnen?
Begründung:
Die Frage wird oft gestellt, um die
direkte und sehr peinliche Frage nach Straftaten oder laufenden Strafverfahren
zu vermeiden.
Wenn deine Straftaten, im
Zentralregister gelöscht sind und nicht mehr in deinem Führungszeugnis
erscheinen, darfst du diese auch verschweigen, soweit sie für den Beruf
unwichtig sind.
Beispielantworten: